Veröffentlichungspflichten als Netzbetreiber
Details zu unserem Stromnetz: zu den Themen Netzgebiet, Netzstrukturdaten, Haftungsregelungen, Differenzbilanzierung und Netzverluste.
Kontaktdatenblatt und Zertifikate
Netzbetreiber sind für den sicheren Betrieb ihrer Netze verantwortlich. Um dies zu gewährleisten, verlangt das Energiewirtschaftsgesetz in seiner aktuellen Fassung von den Netzbetreibern, Anschlussbedingungen für Anlagen an ihrem Netz festzulegen und zu veröffentlichen. Der Netzbetreiber kommt dieser Verpflichtung mit den Netzanschlussregeln nach. Darin werden die Anforderungen für Anschlussnehmer beschrieben, die diese beim Betrieb ihrer Anlagen am Netz einzuhalten haben.
- Netznutzungsvertrag
- Preisblätter NNE 01.01.2022
- Preisblätter NNE 01.01.2023
- Preisblätter NNE 01.01.2024
Netzentgelte § 17 StromNEV und § 21 Abs. 3 EnWG
Gemäß § 21 Abs. 3 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.
Netzbetreiber sind nach § 21 Abs. 2 StromNEV verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe. Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt gemäß § 21 Abs. 3 StromNEV zum 01. Januar eines Kalenderjahres.
Geltende Netzentgelte
Dementsprechend passt die werkkraft GmbH mit Wirkung zum 01.01.2024 ihre Netzentgelte an. Die endgültigen Netzentgelte, gültig ab 01.01.2024 wurden am 21.12.2023 veröffentlicht.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes der werkkraft GmbH zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
Die werkkraft GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
- Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte gemäß § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß NEMoG (gültig ab 01.01.2018)
- Bilanzierung Differenzbilanzkreis
(Die werkkraft nimmt ihre Tätigkeit als öffentlicher Netzbetreiber am 1.1.2022 auf. Die damit verbundenen Informationen zu den Veröffentlichungspflichten folgen - mit Aufnahme der Tätigkeit.)
- Hochlast-Zeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV im Jahr 2024
Hochlast-Zeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV im Jahr 2025
Hier finden Sie die Hochlastzeitfenster für die Berechnung individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV. - Kontaktdaten
- Sperrauftrag
(Die werkkraft nimmt ihre Tätigkeit als öffentlicher Netzbetreiber am 1.1.2022 auf. Die damit verbundenen Informationen zu den Veröffentlichungspflichten folgen mit Aufnahme der Tätigkeit.) - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Zuordnungsvereinbarung
- Entgelte für dezentrale Einspeisung gültig ab 01.01.2022 bis 31.12.2022
- Entgelte für dezentrale Einspeisung gültig ab 01.01.2023 bis 31.12.2023
- Entgelte für dezentrale Einspeisung gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2024 (vorläufig)
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlich- tungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Kontaktdaten:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 2757240 – 0
Internet:
Die werkkraft GmbH rechnet die Mehr-/Mindermengen mit den vom BDEW im Internet veröffentlichten „SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise“ ab.
Zur Veröffentlichung des BDEW:
Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom | BDEW
Nach § 36 (2) Energiewirtschaftsgesetz stellen Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre, jeweils zum 1. Juli, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre fest und veröffentlichen dies bis zum 30. September des Jahres im Internet.
Feststellung zum 01. Juli 2021: Im Konzessionsgebiet 81671 München ist die SWM Versorgungs GmbH der Grundversorger. Die Grundversorgungspflicht gilt bis zum 31. Dezember 2024.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der werkkraft GmbH erfolgt zum 01. Juli 2024.
Veröffentlichungspflichten als Stromanbieter
Häufigkeit der Abrechnung
Sie haben das Recht, eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung zu wählen. Eine solche Abrechnung ist zusätzlich kostenpflichtig und erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Sprechen Sie uns dazu gern an.
Weitere Informationen gemäss §41 Abs. 4 EnWG
Zahlungsweise:
Die Zahlung ist per Lastschriftverfahren oder Dauerauftrag möglich.
Lieferantenwechsel:
Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich.
Wartungsdienste und -entgelte:
Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und –entgelten finden Sie beim örtlichen Netzbetreiber.
Haftungsregelungen (Produktkunde):
Die Haftung der Vertragsparteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Weitere Informationen finden Sie unter Ziff. 11 unserer AGB.
Preisanpassung:
Die werkkraft GmbH ist berechtigt, die Preise durch einseitige Leistungsbestimmungen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Dies betrifft insbesondere Preisanpassungen aufgrund veränderter Energiebezugskosten oder solcher Kosten, die durch Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen entstehen. Gleiches gilt für Preisanpassungen aufgrund von hoheitlichen Belastungen oder Zuschlägen, die von den jeweiligen Netzbetreibern erhoben werden. Weitere Informationen finden Sie unter Ziff. 5 unserer AGB. Sollten Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen.
Nur für Produkte mit Preisgarantie gilt:
Änderungen der zu zahlenden Preise sind nur nach Ablauf einer etwaigen Preisgarantie und nur zu den in den Peis-Informationen genannten Zeitpunkten möglich.
Informationen von Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Umfassende Informationen über das Thema Energieeffizienz gibt es zudem bei der Deutschen Energieagentur. Weitere Informationen sind unter www.energieeffizienz-online.info erhältlich.
https://stadtwerke-hall.de/public/werkkraft_GmbH/
Messstellenrahmenvertrag
Dieser Vertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs § 3 Nr. 26 b EnWG und gegebenenfalls der Messung § 3 Nr. 26 c EnWG in den Bereichen Elektrizität und/oder Gas durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers.
Marktrollen
Veröffentlichungspflichten als Wärmeversorger
Ansprechpartner
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung richten Sie bitte an:
werkkraft GmbH
Atelierstraße 1
81671 München
E-Mail: info@werkkraft.de
Online-Streitbeteiligung
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihr Recht als Haushaltskunde und über Streitbeilegeverfahren für den Bereich Elektrizität zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OSPlattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/